Wohnmobilvermietung in der Region Basel
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Mietbedingungen

Mietbedingungen im PDF-Format

Vertragsabschluss

Dieser Standardvertrag wird zusammen mit der beidseitig unterzeichneten Auftragsbestätigung zum rechtsgültigen Mietvertrag. Vertragsparteien sind einerseits tschumi-wohnmobile.ch als Vermieter und andererseits die in der Auftragsbestätigung und den Mietbedigungen erwähnte Person als Mieter.

Vertragsgegenstand

tschumi-wohnmobile.ch als Vermieter überlässt dem Mieter für die vereinbarte Zeit ein Wohnmobil. Im Mietpreis enthalten sind die unten erwähnten Versicherungen sowie die dem Mietzeitraum angepasste maximale Kilometerleistung (250 km pro Tag). Mehrkilometer werden verrechnet. Zusätzlich zum Mietpreis fällt eine Servicepauschale von Fr. 150.- für die 1te Tankfüllung, Gas, WC-Chemie, Reinigung und Instruktion an. Der Mieter verpflichtet sich zu den vereinbarten Terminen zur Zahlung der in der Auftragsbestätigung aufgelisteten Kosten inkl. Kaution. Der Mieter gestaltet seine Fahrt selbst und setzt das Fahrzeug eigenverantwortlich ein.

Kaution

Die Kaution ist nicht Bestandteil der Miete, Sie dient zur Sicherstellung eines allfälligen Selbstbehaltes und muss mit der Restzahlung auf das Konto des Vermieters einbezahlt werden. Bei korrekter Rückgabe des Mietfahrzeuges wird die Kaution innerhalb von 10 Tagen an den Mieter zurück erstattet. Allfällige Schäden oder Zusatzkosten (ausserordentliche Reinigung, Mehrkilometer usw.) dürfen gemäss der Schlussabrechnung in Abzug gebracht werden.

Zahlung

Innerhalb von 10 Tagen nach der Reservation ist eine Anzahlung von 50% des Mietpreises gemäss der Auftragsbestätigung zur Zahlung fällig. Der restliche Mietbetrag sowie die Kaution von Fr. 1'000.- sind bis spätestens 4 Wochen vor Mietbeginn zu entrichten. 

Fahrzeugübergabe-/Rückgabe

Das Fahrzeug wird in einwandfreiem Zustand gereinigt, vollgetankt und ohne erkennbare Mängel abgegeben. Der Mieter verpflichtet sich, das Wohnmobil inkl. Inneneinrichtung (besenrein) und Zubehör im gleichen Zustand und vollgetankt zurückzugeben. Mehrkilometer werden mit Fr. 0.60 verrechnet. Bei verspäteter Rückgabe wird eine Gebühr von Fr. 50.- pro Stunde verrechnet.
Für Wochenendmieten werden diese Termine im Einzelfall geregelt. Die genauen Üebergabe- und Rückgabezeiten werden in der Auftragsbestätigung definiert.

Vertragsrücktritt

Im Falle eines Vertragsrücktrittes fällt eine Bearbeitungspauschale von Fr. 100.- an. Im Weiteren wird folgender Anteil an den Gesamt-Mietkosten fällig: - bis 61 Tage vor Mietantritt: 20% der Miete - 60 bis 31 Tage vor Mietantritt: 50% der Miete - unter 30 Tage vor Mietantritt: 100% der Miete. Gegen den Eintritt von höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder Todesfall in der Familie empfiehlt sich der Abschluss einer Annullationskosten-versicherung.

Wird die vertragsgemässe Übergabe des Wohnmobils durch den Vermieter an den Mieter durch ein unvorhersehbares Ereignis verunmöglicht, wie z.B. Nichtrückgabe, Unfall oder Panne des Vormieters, bemühen wir uns um ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug, wir sind jedoch nicht verpflichtet. Sollten wir kein Fahrzeug finden, erhalten Sie alle geleisteten Zahlungen zurückerstattet. Weitere Forderungen können bei uns nicht geltend gemacht werden.

Reinigung

Sie erhalten ein tadellos gepflegtes Fahrzeug. Bei der Rückgabe müssen der WC- und Abwassertank entleert und gespült sein. Müssen wir diese Arbeiten durchführen, werden wir Ihnen zusätzlich Fr. 150.- berechnen. Die Innenreinigung (besenrein) des Fahrzeuges wird üblicherweise vom Mieter durchgeführt.

Verbot

Im Wohnmobil ist das Rauchen untersagt! Es dürfen keine Tiere mitgeführt werden! (Ausnahmen nach Rücksprache möglich) Das Wohnmobil darf nicht überladen werden! Weitervermietung oder unentgeltliche Ausleihung sind verboten! Die Benützung des Wohnmobils ist untersagt: - für Personen die unter Medikamenten-, Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen - für entgeltliche Personen- oder Warentransporte - um Fahrzeuge oder Gegenstände jeder Art zu stossen oder zu ziehen. - für Fahrten in ost- oder aussereuropäische Regionen. Krisenregionen sind zu meiden.

Wartung

Der Mieter ist für den vorschriftsgemässen Unterhalt des Wohnmobils verantwortlich. Für Schäden, die durch mangelhaften Unterhalt oder unsachgemässe Behandlung des Wohnmobils entstehen, haftet der Mieter. Er haftet weiter für den Verlust oder Beschädigung von Inventar und Zubehör. Bei der Übergabe erhält der Mieter eine Inventarliste, die zu kontrollieren ist. Bei der Rückgabe wird das Inventar anhand der Liste kontrolliert. Fehlendes oder defektes Inventar wird dem Mieter verrechnet.

Fahrer

Der Lenker des Fahrzeuges muss mindestens 23 Jahre alt sein und seit mindestens 2 Jahren über einen gültigen Führerausweis der Kat. B verfügen. Spätestens bei der Überweisung der Restzahlung hat der Kunde dem Vermieter eine gut lesbare Kopie des Führerscheins zu übergeben. Sind Mieter und Lenker nicht identisch, haften beide solidarisch für alle Ansprüche, die aus diesem Vertrag resultieren können. Lernfahrten sind untersagt.

Gebühren

Das Fahrzeug ist mit einer CH-Autobahnvignette ausgerüstet. Alle anderen Strassengebühren sowie Dieselkosten gehen zu Lasten des Mieters.

Verkehrsvorschriften

Für die Folgen von Verstössen gegen die Strassenverkehrsordnung (Bussen/Massnahmen) haftet der Mieter.

Unfall/Schäden

Kommt es zu einem Unfall, Diebstahl oder sonstigen Schäden, hat der Mieter grundsätzlich die Polizei zu verständigen. Auch bei Bagatellunfällen ist mindestens das Europäische Unfallprotokoll auszufüllen und durch die Beteiligten unterzeichnen zu lassen. Halten Sie die Situation mit einer Skizze und möglichst auch mit Fotos und den Adressen allfälliger Zeugen fest. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Der Mieter ist zudem verpflichtet zu prüfen, ob die andere Partei bzw. das andere Fahrzeug eine gültige Versicherung auszuweisen hat. (grüne Versicherungskarte).
Der Vermieter ist sofort telefonisch in Kenntnis zu setzen um entsprechende Massnahmen vorzukehren. Auch sind ihm die notwendigen Unterlagen raschmöglichst zukommen zu lassen, so das der Vermieter der Anzeigepflicht gegenüber der Versicherung innert Wochenfrist nachkommen kann.

Reparaturen

Reparaturen sind, wo immer möglich, durch einen offiziellen Fiat- oder Ford-Vertreter ausführen zu lassen. Unsere Fahrzeuge verfügen über eine laufende Werksgarantie. Übersteigen die geschätzten Reparaturkosten den Betrag von Fr. 200.- ist vor der Ausführung der Reparatur die Einwilligung des Vermieters einzuholen. Reparaturkosten werden nur gegen Vorlage der Rechnung/Quittung und der defekten Ersatzteile zurückerstattet.

Versicherung

Unser Fahrzeug ist wie folgt versichert.
- Haftplichtversicherung (Deckung 100 Mio.) für das Fahrzeug mit Selbstbehalt Fr. 1000.-
- Vollkaskoversicherung für das Fahrzeug mit Selbstbehalt Fr. 1'000.-
- Diebstahlversicherung für das Fahrzeug inkl. Zubehör. (Persönliche Sachen sind über Ihre Hausratsversicherung zu decken).
- Mobilitätsversicherung (24 Std. Pannenhilfe).
Grobfahrlässigkeit kann zu Kürzungen oder Streichungen von Versicherungsleistungen führen, (z.B. Alkohol, Nichtbeachten der Fahrzeughöhe, grobe Verletzungen von Verkehrsregeln). Der Mieter ist in diesen Fällen für den Schaden haftbar. Der Selbstbehalt ist in jedem Fall durch den Mieter zu tragen. Schäden am Fahrzeug oder Inventar, welche durch die allgemeinen Versicherungsbedingungen des Versicherers nicht gedeckt sind, gehen in jedem Falle zu Lasten des Mieters.

Haftung

Der Vermieter kann für Verluste oder Schäden, die dem Mieter infolge einer Panne oder eines Unfalls, oder im Zusammenhang mit dem Betrieb des gemieteten Wohnmobils entstehen, nicht haftbar gemacht werden.

Gerichtsstand

Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird als Gerichtsstand Liestal festgelegt. 
 


 

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